Statistik und Deportation
der jüdischen Bevölkerung aus dem Deutschen Reich

Baden - Pfalz - Saarland nach Gurs

Abfahrtsdatum: 22./23.10.40, Deportierte: 6530

Nach der Deportation der Stettiner Juden im Februar 1940 kam es im Oktober 1940 zu einer weiteren Großaktion, als sämtliche Juden aus Baden, der Pfalz und dem Saarland nach Gurs in Südfrankreich verbracht wurden. In einem Schreiben an das Auswärtige Amt vom 29.10.41 fasst der Chef des Reichssicherheitshauptamts Heydrich wie folgt zusammen: "Der Führer ordnete die Abschiebung der Juden aus Baden über das Elsaß und der Juden aus der Pfalz über Lothringen an. Nach Durchführung der Aktion kann ich Ihnen mitteilen, daß aus Baden am 22. und 23.10.1940 mit 7 Transportzügen und aus der Pfalz am 22.10.1940 mit 2 Transportzügen 6504 Juden im Einvernehmen mit den örtlichen Dienststellen der Wehrmacht, ohne vorherige Kenntnisgabe an die französischen Behörden, in den unbesetzten Teil Frankreichs über Chalon-sur-Saône gefahren wurden." [Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, R 100869]


Im Protokoll der Vorstandssitzung der Reichsvereinigung vom 25.10.40 werden erste Einzelheiten genannt: "Dr. Lilienthal gibt die Nachricht wieder, die über den Abtransport der Juden aus Baden, der Pfalz und dem Saargebiet am 22. und 23. Oktober vorliegen. Danach sind von der Evakuierung alle in diesen Gebieten ansässigen Juden ohne Rücksicht auf das Alter betroffen worden mit Ausnahme der nicht transportfähigen Kranken in den Krankenhäusern (Mannheim, Gailingen) und einem Teil des für diese benötigten Pflegepersonals. Auch die Lungenheilstätte Nordrach ist von der Evakuierung nicht betroffen. Ausgenommen sind ferner Juden, die in Mischehe leben. Personen, die sich nur vorübergehend in den betroffenen Gebieten aufgehalten haben, z.B. im Erholungsheim in Baden-Baden, oder in dem jüdischen Hotel in Karlsruhe, sind aufgefordert worden, sofort abzureisen. In Württemberg sind eine Reihe von Personen, die aus Baden stammen, aber schon seit einiger Zeit in Württemberg wohnten, angewiesen worden, nach Baden zurückzukehren und sich dem Transport anzuschließen. Als Ziel ist den Betroffenen vielfach Südfrankreich benannt worden, doch ist genaueres darüber nicht bekannt.

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Es wird beschlossen, daß die Mitglieder der Reichsvereinigung und ihre sämtlichen Mitarbeiter sowie die Vertreter und Mitarbeiter der Kultusvereinigungen und aller jüdischen Institutionen am Donnerstag, 31.10.40, in Gedanken an die Evakuierten einen Fasttag abhalten... Der Kulturbund wird seine Darbietungen auf eine Woche, und zwar von Montag, 28.10. bis einschließlich Sonntag, 3.11.40 unterbrechen." [BA R 8150/2] Diese zu diesem Zeitpunkt bemerkenswerte Formen des Protestes sind allerdings vom RSHA umgehend verboten worden.


Einen Tag später, am 27.10., fand wiederum eine Vorstandssitzung der Reichsvereinigung statt, in dessen Protokoll festgehalten ist: "Nach einer Mitteilung von behördlicher Seite handele es sich bei dem Abtransport der Juden aus Baden, Pfalz und Saargebiet um eine ordnungsgemäße Auswanderung." Am 28.10. heißt es im Protokoll einer weiteren Vorstandssitzung: "Über die Evakuierung der Juden aus Baden und der Pfalz liegen neuere Nachrichten nicht vor, insbesondere ist bisher nicht bekannt, wohin die Evakuierten verbracht worden sind." Erst in der Vorstandssitzung vom 4.11. wird gemeldet: "Dr. Hirsch berichtet über die vorliegenden Nachrichten bezüglich der Transporte aus Baden und der Pfalz. Danach ist ein Teil in GURS b/Pau angekommen." Weiter heißt es: "In der Statistik für den Monat Oktober sollen die bisher in der Pfalz und in Baden ansässigen Juden als "ausgewandert zunächst nach Frankreich" geführt werden." [BA R 8150/2]


Der Reichsvereinigung lagen genaue Verzeichnisse der Deportierten und damit Angaben über deren Zahl lange Zeit nicht vor. Eigene Schätzungen gingen von 6721 Personen aus, die von der "Zwangsaussiedlung aus Baden, Pfalz und dem Saargebiet" betroffen waren. Entsprechend der Anweisung des RSHA wurden die Betroffenen als Auswanderer in die Statistik aufgenommen [BA R 57/49]. Die Zahl von 6721 Deportierten ergab sich dabei aus der Differenz der vor der Deportation registrierten mit der geschätzten Zahl der danach noch verbliebenen Juden (450 in Baden und 100 in der Pfalz). Erst im Sommer 1942 hatte die Abteilung Statistik der RV beispielsweise eine "Liste der am 22.Okt.1940 aus der Pfalz abgewanderten Personen" von der Bezirksstelle Baden/Pfalz erhalten, die ihrerseits diese Liste kurz zuvor von der Gestapo bekommen hatte. Zu dieser Zeit wurden Transportlisten der Deportationen bereits regelmäßig durch die Bezirksstellen zur Auswertung an die statistische Abteilung der Reichsvereinigung nach Berlin gesandt [HStA Stuttgart, EA99/001, Bü257].


Zur Ermittlung der Zahl der Deportierten vom Oktober 1940 liegen jedoch umfangreiche Listen der zuständigen Behörden vor. Das "Verzeichnis der am 22. Oktober 1940 aus Baden ausgewiesenen Juden" des Generalbevollmächtigten für das jüdische Vermögen in Baden enthält 5617 Namen badischer Juden, wobei jedoch die spätere Auswertung durch die Dokumentationsstelle bei der Archivdirektion Stuttgart ergab, dass 24 Personen doppelt aufgeführt sind, während es sich bei weiteren 4 Personen ebenfalls um Doppelnennungen handeln könnte [HStA Stuttgart, EA99/001, Bü268]. Dazu kommen mindestens 22 Doppelnennungen, die von der Dokumentationsstelle nicht verzeichnet wurden (siehe hier). Somit sind bis zu 5571 Badener Juden im Oktober 1940 deportiert worden. Das "Verzeichnis der am 22. Oktober 1940 aus der Pfalz evakuierten Juden" und das "Verzeichnis der am 22. Oktober 1940 aus dem Saarland evakuierten Juden" des Reichskommissars für die Saarpfalz führen 825 bzw. 134 Personen auf, die deportiert wurden [StA Speyer, H42/395]. Insgesamt sind nach derzeitigem Kenntnisstand bis zu 6530 Juden am 22./23.10.40 nach Gurs deportiert worden.


Reproduktionen der Deportationslisten sind unter nachfolgenden Links zu finden. Das Saarland wird hierbei aufgrund der regionalen Sonderstellung der Deportationen nach Gurs mitbetrachtet, obwohl es strenggenommen entsprechend der administrativen Einteilung der Reichsvereinigung der Juden nicht der Bezirksstelle Südwestdeutschland zugeordnet war, sondern zur Bezirksstelle Rheinland gehörte.


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