Kassel - Chemnitz nach Theresienstadt
Abfahrtsdatum: 07.09.42, Deportierte: 533 (nur Mitteldeutschland, Gesamtstärke: 845),
Ankunft: 08.09.42 (XV/1, 845)
Die Transportbezeichnung in Theresienstadt sowie die dort registrierte Anzahl Deportierter
sind in Klammern angegeben.
In einer Mitteilung der Gestapo Kassel an die Landräte und Polizeidienststellen wurde
am 25.8. angekündigt, dass "am 7.9.1942 ... die restlichen Juden aus dem Regierungsbezirk
Kassel nach Theresienstadt abgeschoben" werden. Sowohl eine in den Unterlagen der
Kasseler Finanzbehörden befindliche "Liste der am 7.9.1942 im Reg.Bez. zur Abwanderung
kommenden Juden" [HHStA Wiesbaden, 519/2/874] als auch die Eingangsliste von Theresienstadt
weisen 752 Namen von Deportierten auf. Die Reichsvereinigung gibt in ihrer Statistik
ebenfalls 752 Deportierte aus dem Regierungsbezirk Kassel an, von denen 440 aus den
zur Bezirksstelle Mitteldeutschland gehörenden nördlichen Kreisen stammten. Weitere
Angaben zum Kasseler Transport sowie eine Abbildung der Deportationsliste und Aufschlüsselung
der Herkunft der Deportierten finden sich hier.
Bei einem Zwischenhalt in Chemnitz wurden 93 Menschen aus den sächsischen Regierungsbezirken
Chemnitz und Zwickau angeschlossen. Von ihnen hatten nach den Angaben in der Theresienstädter
Liste 63 ihren letzten Wohnort in Chemnitz, 22 in Plauen und 8 in Zwickau. Im Archiv
der Israelitischen Religionsgemeinde Leipzig, Bestand 2/66, befindet sich eine Liste
"Abwanderung von Chemnitz am 7. Sept. 1942", die ebenfalls 63 Namen von Deportierten
aus Chemnitz enthält. Die Statistik der Reichsvereinigung verzeichnete dagegen im
September 1942 für die Gestapobereiche Chemnitz 93 und Zwickau 50 Deportierte, wobei
es sich hierbei um eine fehlerhafte Angabe vermutlich durch Einbeziehung des Dresdener
Transports nach Theresienstadt vom 7.9.42 handeln muss, der in der Statistik fehlt.
Die Eingangsliste aus Theresienstadt ist in einer Kopie des USHMM (RG-68.103, Reel
4) reproduziert. Das Original befindet sich in den Yad Vashem Archives, Bestand O.64/268.