385 der Deportierten des 38. Osttransports hatten eine Berliner Adresse. Dazu kamen
noch einige wenige Juden aus verschiedenen Arbeitslagern im Umkreis von Berlin. Je
ein Deportierter stammte aus Gelnhausen und Halberstadt und zwei aus Amsterdam. 4
Tage nach Abgang des 38. Osttransports, am 21.5.43, wurde auf Befehl Himmlers durch
das RSHA angeordnet, dass bis spätestens 30.6.43 die Juden aus dem Reichsgebiet einschließlich
Böhmen und Mähren nach dem Osten bzw. nach Theresienstadt abzubefördern sind. Ausgenommen
von dieser Anordnung war lediglich ein eng definierter Personenkreis, insbesondere
die in deutsch-jüdischer Mischehe lebende Juden (einschl. jüdische Ehegatten einer
nicht mehr bestehenden Mischehe), sowie die von der Organisation Schmelt in Oberschlesien
eingesetzten Juden und die Juden aus dem Getto Litzmannstadt, für die gesonderte
Absprachen erfolgen sollten.
Weiter heißt es in der als Geheime Reichssache deklarierten Anordnung des RSHA: "Desgleichen
sind die bisher noch bei der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland bezw. ihren
Bezirksstellen oder Kultusvereinigungen beschäftigten Juden gemäß Richtlinien für
die Abbeförderung zu erfassen. Damit werden diese Einrichtungen praktisch aufgelöst.
An ihre Stelle wird, soweit für die Durchführung behördlicher Anordnungen im Hinblick
auf die noch zurückbleibenden Juden erforderlich, eine sogenannte "Vereinigung jüdischer
Mischehenpartner" mit dem Sitz in Berlin eingerichtet, deren Personal sich ausschließlich
aus zurückbleibenden Mischehenpartnern zusammensetzt." [HStA Düsseldorf, Film A 28/2].